Führerscheine für Anhänger
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ANHÄNGER FÜHRERSCHEIN
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre (mit BF17)
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Klasse B
Für Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Für die Ausbildung der Klasse BE sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für BE:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
ANHÄNGER FÜHRERSCHEIN
Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre (mit BF17)
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Klasse B
Theoretischer Schulung: mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)
Praktischer Übungsstoff: mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)
Fahrpraktische Übungen: mindestens 1 Stunde (60 Minuten)
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