Führerscheine für Mofa & Minicar

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MOFA/MINICAR FÜHRERSCHEIN

Klasse AM

Zweirädrige Krafträder auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.


Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei E-Motoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.


Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von max. 350 kg (ohne Masse der Batterie bei E-Fahrzeugen).

Mindestalter

Voraussetzungen

Grundstoff: 12 Doppelstunden je 90 min.

Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden je 90 min.

Grundausbildung

Für die Klasse AM sind keine besonderen Ausbildungsfahrten  vorgeschrieben.