Führerscheine für Motorräder
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MOTORRAD FÜHRERSCHEIN
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Voraussetzungen
- Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Einschluss
- Klasse AM, A1, A2
Zum Erhalt des Motorradführerscheins müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden “klassenspezifischer” Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.
Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.
Für die Ausbildung der Klasse A sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
MOTORRAD FÜHRERSCHEIN
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 01, kw/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter
- 24 Jahre
Zum Erhalt des Motorradführerscheins müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden “klassenspezifischer” Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.
Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.
Für die Ausbildung der Klasse A1 sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
MOTORRAD FÜHRERSCHEIN
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter
- 18 Jahre
Einschluss
- Klasse AM, A1
Zum Erhalt des Motorradführerscheins müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden “klassenspezifischer” Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.
Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.
Für die Ausbildung der Klasse A2 sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
MOTORRAD FÜHRERSCHEIN
Erweiterung von Klasse A2 auf A
Voraussetzungen
- Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren: nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
- Besitz der Klasse A2 unter 2 Jahren: zusätzliche Sonderfahrten
Mindestalter
- 20 Jahre
Einschluss
- Klasse AM, A1
Für die Erweiterung von Klasse A2 auf A ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Bei der Erweiterung reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
MOTORRAD FÜHRERSCHEIN
Erweiterung von Klasse A1 auf A2
Voraussetzungen
- Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren: nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Mindestalter
- 18 Jahre
Einschluss
- Klasse AM, A1
Für die Erweiterung von Klasse A1 auf A2 ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Bei der Erweiterung reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt
Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.
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