Anhänger (Kl.BE)

Anhänger-Führerschein (Kl.BE)

Informationen

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter

17 Jahre: Begleitendes Fahren (B17)

18 Jahre

Voraussetzungen

Vorbesitz der Klasse B

Für Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Für die Ausbildung der Klasse BE sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Die Sonderfahrstunden für BE:
  3 Fahrstunden Überland 
  1 Fahrstunde Autobahnfahrt
  1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt