Motorrad-Führerschein (Kl.A2)

Motorrad-Führerschein (kl.A2)

Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 

18 Jahre

Einschluss:

Klasse AM

Klasse A1

Zum Erhalt des Motorradführerscheins müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden “klassenspezifischer” Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.

Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.

Für die Ausbildung der Klasse A2 sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.

Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein:
   5 Fahrstunden Überland 
   4 Fahrstunden Autobahnfahrt
   3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt

Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.

Die Fahrprüfung dauert 60 Minuten.

Erweiterung von Klasse A1 auf a2

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren –> nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Einschluss:

Klasse AM

Klasse A1

Für die Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2  ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Bei der Erweiterung reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf:
   3 Fahrstunden Überland 
   2 Fahrstunden Autobahnfahrt
   1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt

Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.

Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten.