B196-Führerschein

Informationen

Berechtigt ein Kraftrad mit einem Hubraum mit bis zu maximal 125 cm³, einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg zu fahren.

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Voraussetzung: mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B (PKW)

Theorie:

8x Theoretischer Unterricht Motorrad  (4x 90 Min)

Praxis:

10x Fahrstunde a 45 min (5x 90 Min)

Kosten: In den 749 € Kosten sind alle gesetzlich vorgeschrieben Mindeststunden (Theorie und Praxis) enthalten.

Sonstiges: Wichtige Info bei dem Führerscheineintrag B196 handelt es sich nur um eine Schlüsselzahl, die es Ihnen erlaubt innerhalb Deutschlands Fahrzeuge 

der Klasse A1 zu fahren. Eine spätere Aufstiegsprüfung auf A2/A ist nicht möglich!