FAQs

FAQs

Um einige klassische Fragen rund um deinen Führerschein zu klären, dient unsere FAQ-Seite und wir hoffen somit einige Fragen zeitnah beantworten zu können.

Sollte deine Frage nicht aufgelistet sein kannst du uns selbstverständlich gerne kontaktieren.

Um dich in der Fahrschule anmelden zu können brauchst du zunächst ein wenig Zeit und einen Personalausweis. 

Solltest du noch nicht volljährig sein, bekommst du deinen Ausbildungsvertrag mit nach Hause dort können beide Erziehungsberechtigten den Vertrag unterschreiben. Den Ausbildungsvertrag bringst du bei deinem nächsten Fahrschulbesuch bitte unterschrieben mit.

Die Dauer deiner theoretischen Unterrichtsstunden ist von deiner Führerscheinausbildung abhängig. 

Wenn du mit der Ausbildung des PKW-Führerscheins beginnst musst du an 14 Theoriestunden teilnehmen. Der Vorteil unser Fahrschule ist, dass wir in unser Hauptstelle und unseren Zweigstellen mehrfach in der Woche Theorieunterricht anbieten können. Somit besteht die Möglichkeit, dass du dreimal in der Woche an unserem Theorieunterricht teilnehmen kannst und somit in 3 1/2 Wochen deine theoretische Ausbildung absolvieren kannst.

Trotz dieser Möglichkeit solltest du dein eigenes Tempo für deine Führerscheinausbildung wählen.

Das Gesetz schreibt vor, dass die theoretische und praktische Ausbildung parallel zueinander stattfinden muss. Somit kannst du vor deiner Theorieprüfung bereits mit den praktischen Fahrstunden beginnen. 

Wenn du mit deinen praktischen Fahrstunden beginnen möchtest, kannst du dich gerne an unser Büroteam wenden. Solltest du einen Wunsch als Fahrlehrer haben, kannst du diesen selbstverständlich äußern. 

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Abgabe des Antrages für das Bürgerbüro. Diesen Antrag musst du zusammen mit einem Passfoto, Erste-Hilfe-Kurs und aktuellen Sehtest bei dem Bürgerbüro deines Wohnortes einreichen. 

Die Theorieprüfung kannst du frühstens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für deinen Führerschein absolvieren. 

Die Praktischeprüfung kannst du frühstens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters für deinen Führerschein absolvieren.

Zusätzlich muss die vorgeschriebenen Ausbildungsstunden durchlaufen haben und in unserem Theorietrainer die nötige Prozentzahl von 85% erreicht haben.

Wenn du deine Papiere mit einem Erste-Hilfe-Kurs, aktuellen Sehtest und Passfoto bei dem Bürgerbüro deines Wohnortes eingereicht hast, ist dein Antrag beim TÜV ein Jahr lang gültig. Absolvierst du in diesem Jahr deine Theorieprüfung verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr.