Motorrad-Führerschein (Kl.A)

Motorrad-führerschein (Kl.A)

Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Voraussetzung:

  • Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt 

Einschluss:

  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2

Zum Erhalt des Motorradführerscheins müssen mindestens 16 Theoriestunden besucht werden. Die Lektionen bestehen aus 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden “klassenspezifischer” Lernstoff. Dies ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Fahrschulen.

Es kann jederzeit in den Unterricht eingestiegen werden. Ein anschaulicher Unterricht mit Video-3D-Animationen und Filmen, Illustrationen und Fotos machen das Lernen abwechslungsreich und leicht verständlich. Theorie und Praxis erfolgen begleitend.

Für die Ausbildung der Klasse A sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert jeweils 45 Minuten.

Die Sonderfahrstunden für Motorrad-Führerschein:
   5 Fahrstunden Überland 
   4 Fahrstunden Autobahnfahrt
   3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt

Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.

Erweiterung von Klasse A2 auf A

Mindestalter:

20 Jahre  

Voraussetzung:

Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren –> nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Besitz der Klasse A2 unter 2 Jahren –> zusätzliche Sonderfahrten

Einschluss:

  • Klasse A1
  • Klasse AM

Für die Erweiterung von Klasse A2 auf A ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Bei der Erweiterung reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf:
   3 Fahrstunden Überland 
   2 Fahrstunden Autobahnfahrt
   1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt

Eine Anzahl der normalen Ausbildungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Daher richtet sich die Gesamtzahl der Fahrstunden nach dem individuellen Können und den Vorkenntnissen.

Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten.